Leistungen

WEG-Verwaltung

Effizienz und Feingefühl

Die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum erfordert Fingerspitzengefühl. Wir betreuen Eigentümergemeinschaften und führen deren Immobilien mit einem Qualitätsanspruch, der weit über die Verwalterpflichten des Wohnungs-eigentumsgesetzes hinausgeht. Die Erfahrungen in vielen Bereichen der Immobilienbewirtschaftung ermöglichen es uns, die WEG-Verwaltung immer wieder auf neue Anforderungen einzustellen.

Auf der Basis einer soliden Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums richten wir das Augenmerk auf eine effiziente kaufmännische und technische Betreuung der Wohnanlagen.

Unsere Grundleistungen im Überblick:

  • Erstellung einer Hausgeldabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres
  • Kalenderjährlich Vorlage eines Wirtschaftsplanes
  • Haltung der Gelder getrennt vom Firmenvermögen
  • Einmal jährlich Einberufung und Durchführung einer Versammlung der Wohnungs-/ Teileigentümer, unverzügliche Erstellung der Versammlungsniederschrift
  • Durchführung von gefassten Beschlüssen und Durchsetzung der Hausordnung
  • Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung

Optimaler Service

  • Transparente Personen- und Sachkontenbuchhaltung
  • Frühzeitige Ergreifung von Maßnahmen bei Hausgeldrückständen
  • Verzinsliche Anlage der Rücklagengelder
  • Regelmäßige Anwesenheit im Objekt
  • Ausführliche Vorinformationen zur Eigentümerversammlung
  • Partnerschaftliche Kommunikation mit Eigentümern, Beiräten, Lieferanten, Versorgern, Behörden, Hausbetreuern und Handwerkern
  • Einsparpotenzial durch bestehende Rahmenverträge mit Versicherern / Versorgern
  • Vermittlung bei Spannungen im Objekt
  • Großer Pool von zuverlässigen Handwerkern jeglichen Gewerks
  • Koordination und Kontrolle aller Geschäftspartner der WEG
  • Erstellung einer Hausgeldabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres
  • (Bescheinigung der Haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35 a EStG)
  • Kalenderjährlich Vorlage eines Wirtschaftsplanes

Dienste, die sich bewährt haben

  • Abrechnung bis zum 30. Juni eines Jahres
  • Abrechnung nach BetrKV
  • Beiratspost

Beratung durch kaufmännisches, technisches und juristisches Fachpersonal