Wie sieht die neue Regelung aus?
In dem sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetz wurde das Bestellerprinzip im Maklerrecht gestärkt. Das heißt, wer ab dem 1. Juni 2015 einen Makler bestellt, muss diesen auch bezahlen. In der Praxis ist das also meist der Vermieter. Er sucht in der Regel mit Hilfe eines Maklers einen neuen Mieter. Schaltet er nunmehr einen Makler ein, muss er diesen auch bezahlen. Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam.