Sondereigentumsverwaltung

Als Sondereigentum bezeichnet man beispielsweise Eigentumswohnungen, die als Kapitalanlage erworben wurden und vermietet werden. Eigentümer, die sich nicht selbst um die Verwaltung der Wohnung kümmern möchten, beauftragen einen Verwalter mit dieser Aufgabe. Dieser berät Mieter und Kapitalanleger in allen Fragen rund um den Mietvertrag und übernimmt häufig die komplette kaufmännische und technische Betreuung.

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft fällt nicht unter die Sondereigentumsverwaltung, sondern gilt als Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung), da diese dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegt.

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