Unter Miet-/ Zinshausverwaltung versteht man die Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern oder Wohnanlagen sowie Gewerbemischimmobilien. Häufig übertragen Eigentümer die gesamte kaufmännische und technische Verwaltung ihrer Immobilien an einen professionellen Verwalter. Dieser kümmert sich sowohl um die Administration als auch die Koordination von Dienstleistern. Das Aufgabenspektrum des Hausverwalters ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern ergibt sich aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.
Die Verwaltung und Bewirtschaftung von reinen Gewerbeimmobilien wird überwiegend unter dem Begriff Property Management zusammengefasst.
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