EnEV 2014 – Was ändert sich für mich?

Mit Inkrafttreten der neuen Energie-Einsparverordnung zum 1. Mai 2014 ergeben sich einige wichtige Änderungen im Vermietungs- und Verkaufsrecht. So müssen die wichtigsten Energiewerte einer Immobilie bereits bei der Annoncierung angegeben werden. Bei Wohnungsbesichtigungen ist dem Interessenten auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung ein Energieausweis der Immobilie vorzulegen und spätestens bei Vermietung oder Verkauf außerdem als Kopie auszuhändigen. In vielbesuchten privatwirtschaftlichen Gebäuden wie Kinos, Kaufhäusern oder Behörden einer gewissen Größe besteht zudem Aushangpflicht. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Mit der Zech Immobilien Management GmbH als professionellem Partner umschiffen Sie die Klippen der EnEV 2014. Wir beraten Sie ausführlich zu den neuen Auflagen und stellen die verlangten Energieausweis-Daten für Annoncen zusammen.
Bei veralteten Energieausweisen informieren wir Sie ausführlich über notwendige Ergänzungen, denn Ausweise mit Ausstellungsdatum vor 2007 verlieren am 1. November 2014 ihre Gültigkeit.