15.08.2022 | CO²-Steuer | Heizkostenabrechnung

Nach dem von der Bundesregierung geplante Stufenmodell zur CO²-Besteuerung sollen sich Vermieter und Mieter die CO²-Steuer für die Heizkosten mit Wirkung zum 01.01.2023 je nach Energieeffizienz des Gebäudes teilen. Noch ist Vieles unklar.

Zu Ihrer Information verweisen wir auf eine Stellungnahme zum Stand der Dinge des GWW | Gebäude- und Wohnungseigentümerverein Willich e. V.:

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