01.08.2022 | Energiepreise | Anpassung vorauszahlungen

Es ist eine traurige Gewissheit und aufgrund der Berichterstattung in vielen Medien hinlänglich bekannt, dass die Energiekosten überproportional steigen werden. Bereits bei der nächsten Betriebskostenabrechnung wird es daher zu erheblichen Nachzahlungspflichten kommen.

Bisherige Erkundigungen haben ergeben, dass sich die meisten Energieversorger noch nicht auf Aussagen zur Preisentwicklung festlegen wollen und auch nicht können. Sie halten sich die Preisgestaltung für zukünftige Gaslieferungen offen. Viele Energieversorger haben ordentlich kündbare Lieferverträge bereits gekündigt, um Preiserhöhungen weiterzugeben. Soweit überhaupt Preisangaben gemacht werden, liegen diese beim teilweise Vierfachen des bislang gezahlten Preises.

Wir empfehlen unseren Mieterinnen und Mietern, Ihre monatlichen Vorauszahlungen auf die Heiz- und sonstigen Betriebskosten deutlich zu erhöhen. Da ein Anspruch auf erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen nicht besteht, möchten wir davon Abstand nehmen, eine bestimmte Summe zu verlangen. Wir empfehlen Ihnen allerdings dringend eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung um mindestens 1,00 € / m² vorzunehmen.

In unserem Bereich Service => Formularcenter <= finden Sie weitere Informationen, wenn Sie als Mieter Ihre monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen anpassen möchten, um spätere höhere Nachzahlungsergebnisse zu vermeiden.

Ihre Zech Immobilien Management GmbH