13.08.2014 | Mietpreisbremse soll Mietrecht reformieren

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Bisher darf die Miete beliebig hoch sein, wenn ein neuer Mietvertrag geschlossen wird. Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums kommt es in boomenden Großstädten bislang zu Preissprüngen um 20, 30 oder sogar 40 Prozent bei Neuvermietungen. Mit der Mietpreisbremse sollen diese Preissprünge gedeckelt werden: Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Mieten zu rasant steigen und Gering- und Normalverdiener aus beliebten Wohnlagen verdrängt werden.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Die Regelung tritt mit dem 1. Juni in Kraft. Wirksam wird sie jedoch erst, wenn die Länder das Bundesgesetz – wie jetzt Berlin – in eigene Verordnungen umsetzen. In NRW soll die Bremse zum 1. Juli kommen, Thüringen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz planen, die Regelung bis zur politischen Sommerpause umzusetzen. Die übrigen Länder sind offenbar noch nicht so weit.

Was ändert sich bei Modernisierungen?

In einem weiteren Gesetzespaket zugunsten von Mietern will Bundesjustizminister Maas die Kosten von Modernisierungen für Mieter dämpfen. „Modernisierungskosten dürfen künftig nur noch bis zu zehn Prozent und längstens, bis der Vermieter seine Aufwendungen gedeckt hat, auf die Miete umgelegt werden“, sagte Maas. Bisher ist dies bis zu elf Prozent möglich. Und derzeit bleiben die wegen Modernisierung erhöhten Mieten auch dann noch hoch, wenn die Investitionen längst abbezahlt sind.