Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung)

Die Aufgaben einer Wohnungseigentumsverwaltung (kurz: WEG-Verwaltung) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht definiert. Die Entscheidung, einen Verwalter für gemeinschaftliches Eigentum einzusetzen, kann nur von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch einfachen Mehrheitsbeschluss in der Wohnungseigentümerversammlung getroffen werden. Der Verwalter kümmert sich um alle Geschäfte, die zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlich sind, darunter der Energieeinkauf, die Pflege sowie die technische Betreuung und Wartung. Außerdem erstellt er jährlich eine Abrechnung sowie einen Wirtschaftsplan. Gemeinschaftliche Gelder, wie beispielsweise eine Instandhaltungsrücklage, werden vom Verwalter vom eigenen Vermögen getrennt gehalten. Außerdem sollten WEG-Verwalter über eine ausreichende Vermögenshaftpflichtversicherung verfügen.

Die Betreuung der Mieter vermieteter Eigentumswohnungen und das Mietinkasso sowie die Verwaltung des Sondereigentums der einzelnen Wohnungseigentümer sind nicht Bestandteil der WEG-Verwaltung, sondern gehören zur Hausverwaltung bzw. Sondereigentumsverwaltung.

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